Kursfeststellung

Kursfeststellung
Börsenpreisfeststellung. 1. Begriff: Ermittlung der Preise für Wertpapiere, Waren und Derivate im Handel an einer Börse.
- 2. Verfahren: a) Kursfeststellung im Präsenzhandel durch Skontroführer: Diese haben für die ihnen übertragenen Wertpapiere Preise zu stellen, zu denen der größte Umsatz bei größtmöglichem Ausgleich aller vorliegenden Aufträge erfolgt. Dazu werden sog. gerechnete Preise als Eröffnungs-, Einheits- und Schlusskurse festgestellt. Für Wertpapiere, die nicht in die fortlaufende Notierung einbezogen sind, wird börsentäglich nur ein Einheitskurs festgestellt. Dagegen werden bei fortlaufender (variabler) Notierung über die gerechneten Preise hinaus ständig variable Preise festgestellt. Dazu führt der Skontroführer Angebote sofort mit der dazu passenden Nachfrage zusammen.
- b) Kursfeststellung im elektronischen Handel: Hier werden in Auktionen mit Unterstützung der  Designated Sponsors analog zum Präsenzhandel die Preise ermittelt, bei denen das größte Auftragsvolumen bei minimalem Überhang ausgeführt werden kann. Neben der Eröffnungs- und Schlussauktion gibt es untertägige Auktionen, für die der fortlaufende Handel unterbrochen wird. Im fortlaufenden Handel kommen die Preise durch das Zusammenführen (Matching) von Aufträgen zum jeweils besten im Auftragsbuch angezeigten Geld- oder Brief-Limit, bei gleichem Preis in der Reihenfolge der Eingabe in das System (Preis-Zeit-Priorität) zustande.

Lexikon der Economics. 2013.

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